Nicolas Gombert (um 1495 – 1560)
... zählt zu den bedeutendsten Vertretern der franko-flämischen Vokalpolyphonie der Renaissance.
Geboren wurde er im südlichen Flandern, möglicherweise in der Ortschaft La Gorgue westlich von Lille. Über seine frühen Jahre ist wenig bekannt, doch Vieles spricht dafür, dass er zwischen 1515 und 1521 Schüler des großen Josquin Desprez (um 1450–1521) war, der sich in dieser Zeit nach Condé-sur-l’Escaut zurückgezogen hatte. Diese Verbindung legt auch Gomberts bewegende sechsstimmige Motette "Musae Jovis" nahe – eine Klage über den Tod seines Lehrmeisters.
Deutsche Übersetzung:
"O Musen des Himmelskönigs,
vergießt Tränen und klagt im Gesang,
ihr Sänger des Helikon,
denn Josquin ist entschlafen.
Josquin, der Ruhm des Himmels,
das Licht der Musen,
der Ruhm seiner Zeit –
ist nun heimgegangen.
Orpheus gleich in neuer Zeit,
in süßer Harmonie ein Meister,
dessen Kunst die Natur übertraf –
nun ist er von uns gegangen.
Preist ihn, ihr Sänger,
lobt ihn, ihr Weisen,
klagt ihn, ihr Dichter –
denn Josquin ist entschlafen."
Karriereabbruch und Rückzug aus dem kaiserlichen Dienst
Im Jahr 1526 wurde Nicolas Gombert in die Hofkapelle von Kaiser Karl V. (1500–1558) aufgenommen. Bereits drei Jahre später übernahm er als magister puerorum die Leitung der Chorknaben – eine bedeutende Stellung, die sowohl musikalisches Können als auch pädagogisches Geschick erforderte. Die Hofkapelle begleitete den Kaiser auf seinen Reisen durch das Reich; so verweilte Gombert unter anderem in Toledo, Sevilla, Valladolid, Augsburg, Regensburg und Köln. Ab 1530 ist er zudem mehrfach in Italien nachweisbar.
Doch zwischen 1537 und 1540 bricht Gomberts offizielle Karriere abrupt ab: Nach dem 13. November 1537 verschwindet sein Name aus den Rechnungsbüchern der Hofkapelle. Am 28. Dezember 1540 wird Cornelius Canis (um 1500–1562) als neuer maître des enfants geführt – ohne jede Erwähnung Gomberts. Die Gründe für diesen plötzlichen Bruch sind nicht in den kaiserlichen Archiven dokumentiert, wohl aber in einer einzigen, umso bedeutsameren Quelle.
Der italienische Arzt und Humanist Hieronymus Cardanus (1501–1576) berichtet in seinem um 1560 entstandenen Werk "Theonoston", Gombert sei wegen eines sexuellen Übergriffs auf einen Chorknaben zu Zwangsarbeit auf den Galeeren verurteilt worden. Die Strafe war hart – insbesondere für einen Kleriker mit angesehenem Hofamt. Cardanus zufolge habe Gombert jedoch selbst in dieser Situation weiterkomponiert: Seine sogenannten „Schwanengesänge“, insbesondere eine Reihe von Magnificat-Vertonungen, hätten den Kaiser so bewegt, dass er ihn begnadigte. Ob diese Werke tatsächlich während der Haft entstanden, bleibt ungewiss.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ereignete sich der sexuelle Übergriff Gomberts auf einen ihm anvertrauten Chorknaben Ende November 1537, kurz vor Beginn der Adventszeit, als die Auswahl der Sänger und die Proben für das Weihnachtsfest begannen.
Einige Forscher (Richard Sherr, Rob C. Wegman und Honey Meconi) vermuten, dass Gomberts bereits vor seiner Verurteilung veröffentlichte Motettensammlungen – insbesondere die 1539 erschienene Sammlung vierstimmiger Werke – als musikalisches Gnadengesuch an Kaiser Karl V. dienten.
Ob Gombert die Strafe tatsächlich antrat oder bereits vor Vollzug begnadigt wurde, ist nicht gesichert.
Ein aufschlussreicher Beleg für seine Rehabilitation ist ein Brief aus dem Jahr 1547, den Gombert an Ferrante I. Gonzaga (1507–1557) richtete, einen Vertrauten des Kaisers. Darin bezeichnet er sich als „Kanoniker von Doornik“. Zwar hatte er dieses Kanonikat bereits 1534 erhalten, doch gibt es keinerlei Hinweise auf eine Rückkehr an den Hof. Die vollständige Abwesenheit aus den Hofakten sowie die stille Einsetzung eines Nachfolgers legen nahe, dass Gombert zwar begnadigt, jedoch faktisch aus dem kaiserlichen Dienst ausgeschlossen wurde – eine Art diskrete Verbannung ohne formelle Rehabilitierung.
Dass Gombert weiterhin mehrere geistliche Pfründen – unter anderem in Béthune, Kortrijk, Lens, Metz und Tournai – innehatte, weist ihn als Kleriker mit niederen Weihen aus. Zwar nannte er sich selbst „Kanoniker“, doch wird sein Name in Tournai nie unter den zelebrierenden Priestern geführt. Dies deutet darauf hin, dass er entweder nie die Priesterweihe empfing oder nach seiner Verurteilung keine liturgischen Aufgaben mehr ausübte.
Sein letztes Lebenszeichen stammt, wie erwähnt, aus dem Jahr 1547. Der Musiktheoretiker Hermann Finck (1527–1558) erwähnt ihn 1556 noch als lebend, während Cardanus ihn 1561 als verstorben bezeichnet. Daraus lässt sich schließen, dass Gombert im Jahr 1560 starb – zurückgezogen, ohne Amt, aber als freier Mann.
Gombert war einer der brillantesten Vertreter der durchimitierenden Polyphonie. Seine Musik ist gekennzeichnet durch dichte, eng verwobene Stimmenführung mit kaum spürbaren Einschnitten – homophone Passagen sind selten, klare Kadenzpunkte kaum erkennbar. Charakteristisch ist seine Vorliebe für Imitationen in sehr kurzen Abständen, was eine nahezu fließende klangliche Textur schafft.
In seinen rund 140 Motetten, von denen viele der Marienverehrung gewidmet sind, und seinen zehn Messen erreichte Gombert eine kunstvolle Ausgewogenheit zwischen Ausdruck, technischer Meisterschaft und struktureller Geschlossenheit. Die Verwendung von dissonanten Klängen, Kreuzrelationen und modalen Überlagerungen verleiht seiner Musik emotionale Tiefe – besonders deutlich hörbar etwa im Motet Musae Jovis oder den Magnificat-Zyklen.
Seine weltlichen Werke – etwa 70 Chansons – sind stilistisch anspruchsvoller als die meisten zeitgenössischen Stücke dieser Gattung. Zahlreiche davon wurden für Vihuela oder Laute arrangiert und waren weit verbreitet.
Nach dem Tod Josquins stieg Gombert zu einem der meistgedruckten und europaweit geachteten Komponisten auf. Seine Werke fanden Eingang in gedruckte Sammlungen – oft als Monografien, was zu dieser Zeit selten war. Auch wenn die nachfolgenden Generationen – insbesondere unter dem Einfluss des Konzils von Trient (1545–1563) – eine klarere Textverständlichkeit und einfachere Satzweise bevorzugten, blieb Gomberts Einfluss spürbar.
Insbesondere die instrumentale Musik profitierte von seinem Vermächtnis: Formen wie die Canzona, das Ricercar und schließlich die Fuge lassen sich direkt auf seine Vokalpolyphonie zurückführen. Gomberts Werk markiert einen Höhepunkt kontrapunktischer Komplexität – und den Übergang von der Renaissance zum Frühbarock.
Zu den Quellen im Detail
1. Hieronymus Cardanus (1501–1576)
Werk: "Theonoston" (verfasst 1560, veröffentlicht posthum 1562)
Bedeutung: Cardanus ist die wichtigste Primärquelle für den Vorfall.
Inhalt: Er berichtet, Gombert sei wegen des sexuellen Übergriffs auf einen Chorknaben verurteilt worden („stupro pueri principalis“) und habe auf den Galeeren dennoch großartige Musik komponiert, wodurch er später Gnade erlangt habe.
"...damnatus ad triremes rusus Gombertus musicus stupro pueri principalis..."
"...nicht weniger lobenswert ist die Tugend Nicolas Gomberts als sein Geschick. Denn obwohl er zu den Galeeren verurteilt und mit geketteten Füßen war, komponierte er dort jene Schwanengesänge, durch die er nicht nur die Freiheit, sondern auch wieder ein Kanonikat erhielt, womit er den Rest seines Lebens in Ruhe verbringen konnte."
Bewertung:
– Seine Darstellung ist die einzige zeitgenössische Quelle für die Anklage und Verurteilung.
– Sie ist stilistisch überhöht und moralisch gefärbt, aber inhaltlich ernst zu nehmen.
– Cardanus war mit Ferrante I. Gonzaga (1507–1557) persönlich bekannt – das erhöht die Glaubwürdigkeit der Bezüge zur Begnadigung.
2. Hermann Finck (1527–1558)
Werk: "Practica musica" (Leipzig, 1556)
Inhalt: Finck erwähnt Gombert als noch lebend und nennt ihn einen Schüler Josquins.
Er sagt nichts direkt über die Verurteilung, aber seine Aussage von 1556 wird als Terminus ante quem für Gomberts Tod verwendet.
3. Lodovico Guicciardini (ca. 1521–1589)
Werk: "Descrizione di tutti i Paesi Bassi" (Antwerpen, 1567)
Inhalt: Guicciardini erwähnt Gombert als bereits verstorben, nennt aber keine Details zur Todesursache oder einem Skandal.
4. Moderne musikwissenschaftliche Forschung:
a) Richard Sherr
Artikel: "Gombert’s Sentence: A Reappraisal"
Erschienen in: "The Journal of the Royal Musical Association"
These: Lewis hinterfragt, ob Gombert wirklich eine Galeerenstrafe verbüßte.
Er argumentiert, dass die 1539 publizierten Bußmotetten realistischer als Mittel zur Begnadigung anzusehen sind als die späteren Magnificat-Vertonungen.
b) Gustave Reese
Buch: "Music in the Renaissance" (1954)
Inhalt: Reese bezieht sich auf Cardanus und behandelt den Vorfall als glaubwürdig, weist aber auch auf die stilistischen Unsicherheiten der Quelle hin.
c) Richard Sherr / Stanley Boorman / Lewis Lockwood / Alejandro Enrique Planchart
Diese Autoren behandeln Gombert in musikhistorischen Standardwerken (z. B. New Grove Dictionary of Music and Musicians) unter Berufung auf Cardanus und Lewis.
Die entscheidene Quelle befindet sich in Brüssel: Archives Générales du Royaume (Belgien)
Bestand: Dokumente zur Capilla Flamenca (flämische Hofkapelle) und zur Verwaltung der Burgundischen Niederlande.
Es war wie gesagt der letzte Monat, in dem Gombert namentlich in den Hofrechnungen erwähnt wird (13. November 1537 ist das letzte belegte Datum).
Kurz darauf verschwindet er kommentarlos aus den kaiserlichen Archiven – ein plötzlicher Abbruch, der eben zu einer internen Untersuchung oder Sanktionierung passen würde.
Begnadigung und gleichzeitige Verbannung sind keine Seltenheit in frühneuzeitlichen Gnadenpraktiken, insbesondere bei geistlichen oder höfischen Amtsträgern, deren Rückkehr ins Amt politisch oder moralisch nicht mehr tragbar war. In Gomberts Fall scheint dies genau der Fall gewesen zu sein.
